Total - Ausverkäufe in Stuttgart und München

Ein Teppichhaus in München "macht (wieder einmal) dicht, und "beendet seine dreißigjährige erfolgreiche Tätigkeit", wobei gleichzeitig versprochen wird: "Größtes Teppichhaus in München wird für immer geschlossen." In letzter Zeit, so scheint es, hat der Erfolg das Haus wohl weniger heimgesucht, denn in der, wie bei solchen Anlässen üblich, mit grellem Gelb und sattem Rot ausgestatteten Zeitungsbeilage heißt es gleichzeitig: "Der dramatische Konjunktur - Einbruch im Orientteppichhandel zwingt zur Totalaufgabe."

Bis 75 % war alles billiger bei den Münchnern. Da liegt" ein Teppichhaus "in Stuttgart deutlich drunter: Für die Teppiche in seinem Totalausverkauf gab´s nur bis zu lumpigen 60 Prozent. Natürlich hat auch" dieses Teppichhaus" seinen Grund für die Liquidation: "Der ruinöse Wettbewerb zwingt uns zur Totalaufgabe."

"Wetten, daß ...?" liegt einem als Insider da auf der Zunge. Wetten nämlich, daß die Inhaber beider Häuser, die in der Vergangenheit oft genug Einfallsreichtum - wie immer man diesen auch beurteilen will - im Geschäft mit Teppichen bewiesen haben, bald wieder, und sei´s auch "irgendwie anders", auf der Matte bzw. auf dem Teppich stehen ?

Quelle: Zitiert nach "Der Orientteppich, 1/97, 8, Hamburg 1997"

 

 

Keine Entschädigung:

Der Seidenteppich war zuhause viel billiger

Touristen, die mit einer Reisegruppe einen südländischen Basar aufsuchen, müssen selbst wissen, daß insbesondere beim Kauf   wertvoller Gegenstände um den Preis geschickt gehandelt und gerungen wird. Wenn eine Reisegesellschaft während eines Türkeiaufenthalts bei einem Basarbummel gezielt zu einem Teppichhändler geführt wird, so wird dadurch weder ein unangemessener "Kaufzwang" auf die Urlauber ausgeübt noch ihre Unerfahrenheit ausgenutzt. Dies hat der 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamm entschieden. Eine Rentnerin aus dem Sauerland, die einen Seidenteppich für weit über 6000 DM erstanden hatte, muß den vollen Preis bezahlen. Der abgeschlossene Kaufvertrag, so das OLG, sei nicht sittenwidrig zustande gekommen. Die Rentnerin hatte den Seidenteppich, einen "Kayserie", im Basar von Istanbul gekauft. Zuhause angekommen, erkundigte sie sich bei einer Teppichausstellung nach dem Wert des "Kayserie". Er soll etwa ein Drittel des Basarpreises betragen. Auch wenn die Touristin möglicherweise übervorteilt worden sei, so das OLG, hat sie sich "sehenden Auges" auf diesen Handel eingelassen (AZ: 29 U 65/92).

Quelle: WR, 08.05.1993, Seite 10